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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Baden e.V. findest du hier .
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Die Ausbildung zu den Ausbildungsassistenten, die Lehrgänge des Gemeinsamen Grundausbildungsblocks, die Fachausbildung Ausbilder Schwimmen und die Fachausbildung Ausbilder Rettungsschwimmen kann in jedem DLRG-Landesverband in Deutschland besuchen werden und wird deutschlandweit anerkannt.
Die Ausbildung basiert auf den "Rahmen-Richtlinien der DLRG für die Qualifizierung von, Ausbildungsassistenten, Übungsleiterassistenten, Übungsleitern, Trainern und Vereinsmanagern" der DLRG.
Der/Die Anwärter*in sammelt erste Erfahrungen durch aktive Ausbildungsarbeit in der Ortsgruppe und wird intensiv betreut. Wichtig ist hier bereits die Vermittlung entsprechender Handlungskompetenz. In dieser Zeit erwirbt sie/er das Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber und besucht einen Erste-Hilfe-Kurs.
Die Ausbildungsassistentenlehrgänge finden im LV Baden in den Bezirken statt (Ansprechpartner ist die/der Leiter*in Ausbildung des Bezirks). Sie gliedern sich in den Vorbereitungslehrgang Ausbildungsassistent und die Fachausbildung Ausbildungsassistent Schwimmen.
Vergleichbare Qualifikationen können entsprechend des Merkblattes A-11-22 anerkannt werden.
Voraussetzung für die Zulassung zum Ausbildungsassistent :
Nach Abschluss der Qualifikation Ausbildungsassistenten Schwimmen folgt die lehrpraktische Ausbildung (Lehrübungen) zur Erprobung und Vertiefung der erworbenen Kenntnisse. Ein(e) erfahrene(r) Ausbilder*in der Ortsgruppe betreut die/den Anwärter*in persönlich als Mentor*in und beurteilt dessen Leistungen. Wichtig ist die Vermittlung umfassender Handlungskompetenz.
Der/Die Anwärter*in soll Einblick in die zentrale Fachliteratur der DLRG (z.B. Ausbilderhandbuch Schwimmen) bekommen und mindestens einen Lehrgang zum Schwimmerwerb und einen Lehrgang zum Erwerb der Schwimmabzeichen unter Aufsicht einer erfahrenen Lizenzinhaberin/eines erfahrenen Lizenzinhabers (181, 182) zu planen und durchzuführen (betreute Praktika).
Die Lehrgänge finden auf LV-Ebene statt. und ist in folgende Lehrgänge unterteilt:
Voraussetzung für die Zulassung zum Gemeinsamen Grundausbildungsblock:
Vergleichbare Qualifikation können für den Lehrgang "Didaktisch/Methodische Grundlagen" bzw. "Personen- und vereinsbezogene Grundlagen" anerkannt werden. Auch hier gilt das Merkblatt A-11-22.
5. Ausbilder Schwimmen
Der Lehrgang Fachausbildung Ausbilder Schwimmen findet im LV Baden in der Sportschule statt. Die Fachausbildung dauert 15 Lerneinheiten plus Prüfung (Lernerfolgskontrollen).
Voraussetzungen für die Zulassung zur Fachausbildung Schwimmen sind:
Wichtig: Eine Anmeldung zur Fachausbildung ist erst möglich, wenn alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden.
Individuelle Anfragen zur Anerkennung von Ausbildungsinhalten für den Ausbildungsassistenten Schwimmen, den Gemeinsamen Grundausbildungsblock und/oder die Fachausbildung Schwimmen außerhalb des Merkblattes A-11-22 können an lizenzen@baden.dlrg.de gestellt werden.
Der/Die Anwärter*in sammelt erste Erfahrungen durch aktive Ausbildungsarbeit in der Ortsgruppe und wird intensiv betreut. Wichtig ist hier bereits die Vermittlung entsprechender Handlungskompetenz. In dieser Zeit erwirbt er sein Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber und besucht einen Erste-Hilfe-Kurs.
Die Ausbildungsassistentenlehrgänge finden im LV Baden in den Bezirken (Ansprechpartner ist die/der Leiter*in Ausbildung des Bezirks) statt. Sie gliedern sich in den Vorbereitungslehrgang Ausbildungsassistent und die Fachausbildung Ausbildungsassistent Rettungsschwimmen.
Vergleichbare Qualifikationen können entsprechend des Merkblattes A-11-22 anerkannt werden.
Voraussetzung für die Zulassung zum Ausbildungsassistenten:
Nach Abschluss der Qualifikation Ausbildungsassistenten Rettungsschwimmen folgt die lehrpraktische Ausbildung (Lehrübungen) zur Erprobung und Vertiefung der erworbenen Kenntnisse. Ein(e) erfahrene(r) Ausbilder*in der Ortsgruppe betreut die/den Anwärter*in persönlich als Mentor*in und beurteilt dessen Leistungen. Wichtig ist die Vermittlung umfassender Handlungskompetenz.
Der/Die Anwärter*in soll Einblick in die zentrale Fachliteratur der DLRG (z.B. Ausbilderhandbuch Rettungsschwimmen) bekommen und mindestens einen Kurs zum Juniorretter und einen Rettungsschwimmkurs unter Aufsicht einer erfahrenen Lizenzinhaberin/eines erfahrenen Lizenzinhabers (181, 183) planen und durchführen (betreute Praktika).
Die Lehrgänge finden auf LV-Ebene statt. und ist in folgende Lehrgänge unterteilt:
Voraussetzung für die Zulassung zum Gemeinsamen Grundausbildungsblock:
Vergleichbare Qualifikation können für den Lehrgang "Didaktisch/Methodische Grundlagen" bzw. "Personen- und vereinsbezogene Grundlagen" anerkannt werden. Auch hier gilt das Merkblatt A-11-22.
Der Lehrgang Fachausbildung Ausbilder Rettungsschwimmen findet im LV Baden in Sportschule statt. Vorgeschaltet ist ein digitaler Tag. Die Fachausbildung dauert insgesamt 30 Lerneinheiten plus Prüfung (Lernerfolgskontrollen).
Voraussetzungen für die Zulassung zur Fachausbildung Ausbilder Rettungsschwimmen sind:
Wichtig: Eine Anmeldung zur Fachausbildung ist erst möglich, wenn alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden.
Individuelle Anfragen zur Anerkennung von Ausbildungsinhalten für den Ausbildungsassistenten Schwimmen, den Gemeinsamen Grundausbildungsblock und/oder die Fachausbildung Rettungsschwimmen außerhalb des Merkblattes A-11-22 können an lizenzen@baden.dlrg.de gestellt werden.
Außerdem möchten wir an dieser Stelle einige Materialien zur Verfügung stellen, welche für die Fachausbildung und die Erfüllung der Prüfungsleistungen Orientierung bieten.
Wichtig: Die Materialien stellen keinen Ersatz der Ausbildung dar, sondern sollen lediglich zum Verständnis der Prüfungsanforderungen beitragen!
Die Termine der Fachausbildungen werden zum 01.01. eines jeden Jahres auf der Homepage des Landesverbandes veröffentlicht.
Für die Anmeldung zur Fachausbildung gilt folgende Vorgehensweise:
Nur, wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, gilt man als angemeldet. Werden die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt, wird die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen gelöscht und man erhält eine Mail mit entsprechender Information.
Für die Anmeldung werden benötigt:
Sollte im Vorfeld ein Lehrgang anerkannt worden sein, bitte die entsprechende Mail des Referenten Lizenzen bzw. der Leiterin Ausbildung hochladen. Sollte eine Anerkennung über das Merkblatt A-11-22 möglich sein, bedarf dies keiner Prüfung der Anerkennung. In diesem Fall jedoch ebenfalls die entsprechende Anerkennungsgrundlage (z.B. Ausbildereignung IHK anstelle des Gemeinsamen Grundausbildungsblocks Methodik/Didaktik) hochladen.
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