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Wie erwirbt man die Lizenz zum Ausbilder Schwimmen (182) oder Ausbilder Rettungsschwimmen (183)?

Allgemeine Info

Die Ausbildung zu den Ausbildungsassistenten, die Lehrgänge des Gemeinsamen Grundausbildungsblocks, die Fachausbildung Ausbilder Schwimmen und die Fachausbildung Ausbilder Rettungsschwimmen kann in jedem DLRG-Landesverband in Deutschland besuchen werden und wird deutschlandweit anerkannt.

Die Ausbildung basiert auf den "Rahmen-Richtlinien der DLRG für die Qualifizierung von, Ausbildungsassistenten, Übungsleiterassistenten, Übungsleitern, Trainern und Vereinsmanagern" der DLRG.

Ausbildungsweg zum Ausbilder Schwimmen

1. Mitarbeit in der Ortsgruppe

Der/Die Anwärter*in sammelt erste Erfahrungen durch aktive Ausbildungsarbeit in der Ortsgruppe und wird intensiv betreut. Wichtig ist hier bereits die Vermittlung entsprechender Handlungskompetenz. In dieser Zeit erwirbt sie/er das Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber und besucht einen Erste-Hilfe-Kurs.

2. Ausbildungsassistent Schwimmen

Die Ausbildungsassistentenlehrgänge finden  im LV Baden in den Bezirken statt (Ansprechpartner ist die/der Leiter*in Ausbildung des Bezirks). Sie gliedern sich in den Vorbereitungslehrgang Ausbildungsassistent und die Fachausbildung Ausbildungsassistent Schwimmen.

Vergleichbare Qualifikationen können entsprechend des Merkblattes A-11-22 anerkannt werden. 

Voraussetzung für die Zulassung zum Ausbildungsassistent :

  • Vollendung des 15. Lebensjahr
  • DRSA Bronze nicht älter als 2 Jahre
  • Abgeschlossene Erste Hilfe-Ausbildung, die bei Ausbildungsbeginn nicht länger als 2 Jahre zurück liegen darf oder eine Erste Hilfe-Fortbildung, die bei Ausbildungsbeginn nicht länger als 2 Jahre zurückliegen darf
  • Anmeldung durch die Ortsgrupe
  • Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten
  • Mitgliedschaft in der DLRG (oder öffentlicher Dienst)

3.  Erprobung und Vertiefung

Nach Abschluss der Qualifikation Ausbildungsassistenten Schwimmen folgt die lehrpraktische Ausbildung (Lehrübungen) zur Erprobung und Vertiefung der erworbenen Kenntnisse. Ein(e) erfahrene(r) Ausbilder*in der Ortsgruppe betreut die/den Anwärter*in persönlich als Mentor*in und beurteilt dessen Leistungen. Wichtig ist die Vermittlung umfassender Handlungskompetenz.

Der/Die Anwärter*in soll Einblick in die zentrale Fachliteratur der DLRG (z.B. Ausbilderhandbuch Schwimmen) bekommen und mindestens einen Lehrgang zum Schwimmerwerb und einen Lehrgang zum Erwerb der Schwimmabzeichen unter Aufsicht einer erfahrenen Lizenzinhaberin/eines erfahrenen Lizenzinhabers (181, 182) zu planen und durchzuführen (betreute Praktika).

4.  Gemeinsamer Grundausbildungsblock

Die Lehrgänge finden auf LV-Ebene statt. und ist in folgende Lehrgänge unterteilt:

  • Didaktisch/Methodische Grundlagen
  • Personen- und vereinsbezogene Grundlagen

Voraussetzung für die Zulassung zum Gemeinsamen Grundausbildungsblock:

  • Vollendung des 16. Lebensjahr 
  • Anmeldung durch die Ortsgruppe
  • Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten
  • Mitgliedschaft in der DLRG (oder öffentlicher Dienst)

Vergleichbare Qualifikation können für den Lehrgang "Didaktisch/Methodische Grundlagen" bzw. "Personen- und vereinsbezogene Grundlagen" anerkannt werden. Auch hier gilt das Merkblatt A-11-22.

5.  Ausbilder Schwimmen

Der Lehrgang Fachausbildung Ausbilder Schwimmen findet im LV Baden in der Sportschule statt. Die Fachausbildung dauert 15 Lerneinheiten plus Prüfung (Lernerfolgskontrollen).

Voraussetzungen für die Zulassung zur Fachausbildung Schwimmen sind:

  • Vollendung des 17. Lebensjahres (Qualifikationserteilung erst ab Vollendung 18. Lebensjahr)
  • bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
  • Anmeldung zur Ausbildung durch die zuständige Gliederung oder Institutionen des öffentlichen Dienstes
  • Abgeschlossene Erste Hilfe-Ausbildung oder Erste Hilfe-Training nicht älter als 2 Jahre zu Ausbildungsbeginn
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Silber nicht älter als 2 Jahre
  • erfolgreiche Teilnahme an einem Ausbildungsassistentenlehrgang Schwimmen
  • abgeschlossene Teilnahme am Lehrgang Gemeinsamer Grundausbildungsblock
  • Mitgliedschaft in der DLRG (entfällt für Bewerber des öffentlichen Dienstes, mit der Anmeldung ist die schriftliche Befürwortung der entsendenden Institution des öffentlichen Dienstes einzureichen)

Wichtig: Eine Anmeldung zur Fachausbildung ist erst möglich, wenn alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden.

 

Individuelle Anfragen zur Anerkennung von Ausbildungsinhalten für den Ausbildungsassistenten Schwimmen, den Gemeinsamen Grundausbildungsblock und/oder die Fachausbildung Schwimmen außerhalb des Merkblattes A-11-22 können an lizenzen@baden.dlrg.de gestellt werden.

 

Ausbildungsweg zum Ausbilder Rettungsschwimmen

1. Mitarbeit in der Ortsgruppe

Der/Die Anwärter*in sammelt erste Erfahrungen durch aktive Ausbildungsarbeit in der Ortsgruppe und wird intensiv betreut. Wichtig ist hier bereits die Vermittlung entsprechender Handlungskompetenz. In dieser Zeit erwirbt er sein Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber und besucht einen Erste-Hilfe-Kurs.

2. Ausbildungsassistent Rettungsschwimmen

Die Ausbildungsassistentenlehrgänge finden im LV Baden in den Bezirken (Ansprechpartner ist die/der Leiter*in Ausbildung des Bezirks) statt. Sie gliedern sich in den Vorbereitungslehrgang Ausbildungsassistent und die Fachausbildung Ausbildungsassistent Rettungsschwimmen.

Vergleichbare Qualifikationen können entsprechend des Merkblattes A-11-22 anerkannt werden. 

Voraussetzung für die Zulassung zum Ausbildungsassistenten:

  • Vollendung des 15. Lebensjahr
  • DRSA Bronze nicht älter als 2 Jahre
  • Abgeschlossene Erste Hilfe-Ausbildung, die bei Ausbildungsbeginn nicht länger als 2 Jahre zurück liegen darf oder eine Erste Hilfe-Fortbildung, die bei Ausbildungsbeginn nicht länger als 2 Jahre zurückliegen darf
  • Anmeldung durch die Ortsgrupe
  • Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten
  • Mitgliedschaft in der DLRG (oder öffentlicher Dienst)

3.  Erprobung und Vertiefung

Nach Abschluss der Qualifikation Ausbildungsassistenten Rettungsschwimmen folgt die lehrpraktische Ausbildung (Lehrübungen) zur Erprobung und Vertiefung der erworbenen Kenntnisse. Ein(e) erfahrene(r) Ausbilder*in der Ortsgruppe betreut die/den Anwärter*in persönlich als Mentor*in und beurteilt dessen Leistungen. Wichtig ist die Vermittlung umfassender Handlungskompetenz.

Der/Die Anwärter*in soll Einblick in die zentrale Fachliteratur der DLRG (z.B. Ausbilderhandbuch Rettungsschwimmen) bekommen und mindestens einen Kurs zum Juniorretter und einen Rettungsschwimmkurs unter Aufsicht einer erfahrenen Lizenzinhaberin/eines erfahrenen Lizenzinhabers (181, 183) planen und durchführen (betreute Praktika).

4.  Gemeinsamer Grundausbildungsblock

Die Lehrgänge finden auf LV-Ebene statt. und ist in folgende Lehrgänge unterteilt:

  • Didaktisch/Methodische Grundlagen
  • Personen- und vereinsbezogene Grundlagen

Voraussetzung für die Zulassung zum Gemeinsamen Grundausbildungsblock:

  • Vollendung des 16. Lebensjahr 
  • Anmeldung durch die Ortsgruppe
  • Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten
  • Mitgliedschaft in der DLRG (oder öffentlicher Dienst)

Vergleichbare Qualifikation können für den Lehrgang "Didaktisch/Methodische Grundlagen" bzw. "Personen- und vereinsbezogene Grundlagen" anerkannt werden. Auch hier gilt das Merkblatt A-11-22.

5.  Ausbilder Rettungsschwimmen

Der Lehrgang Fachausbildung Ausbilder Rettungsschwimmen findet im LV Baden in Sportschule statt. Vorgeschaltet ist ein digitaler Tag. Die Fachausbildung dauert insgesamt 30 Lerneinheiten plus Prüfung (Lernerfolgskontrollen).

Voraussetzungen für die Zulassung zur Fachausbildung Ausbilder Rettungsschwimmen sind:

  • Vollendung des 17. Lebensjahres (Qualifikationserteilung erst ab Vollendung 18. Lebensjahr)
  • bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
  • Anmeldung zur Ausbildung durch die zuständige Gliederung oder Institutionen des öffentlichen Dienstes
  • Abgeschlossene Erste Hilfe-Ausbildung oder Erste Hilfe-Training nicht älter als 2 Jahre zu Ausbildungsbeginn
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Silber nicht älter als 2 Jahre
  • erfolgreiche Teilnahme an einem Ausbildungsassistentenlehrgang Rettungsschwimmen
  • abgeschlossene Teilnahme am Lehrgang Gemeinsamer Grundausbildungsblock
  • Mitgliedschaft in der DLRG (entfällt für Bewerber des öffentlichen Dienstes, mit der Anmeldung ist die schriftliche Befürwortung der entsendenden Institution des öffentlichen Dienstes einzureichen)

Wichtig: Eine Anmeldung zur Fachausbildung ist erst möglich, wenn alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden.

 

Individuelle Anfragen zur Anerkennung von Ausbildungsinhalten für den Ausbildungsassistenten Schwimmen, den Gemeinsamen Grundausbildungsblock und/oder die Fachausbildung Rettungsschwimmen außerhalb des Merkblattes A-11-22 können an lizenzen@baden.dlrg.de gestellt werden. 

Infomaterial zur Fachausbildung Schwimmen bzw. Rettungsschwimmen

Außerdem möchten wir an dieser Stelle einige Materialien zur Verfügung stellen, welche für die Fachausbildung und die Erfüllung der Prüfungsleistungen Orientierung bieten.

Wichtig: Die Materialien stellen keinen Ersatz der Ausbildung dar, sondern sollen lediglich zum Verständnis der Prüfungsanforderungen beitragen!

Anmeldung zur Fachausbildung Schwimmen bzw. Rettungsschwimmen

Die Termine der Fachausbildungen werden zum 01.01. eines jeden Jahres auf der Homepage des Landesverbandes veröffentlicht.

Für die Anmeldung zur Fachausbildung gilt folgende Vorgehensweise:

  1. Anmeldung zum Lehrgang über die Homepage des LV Baden.
  2. Bestätigung der Anmeldedaten. (Mail dazu kommt binnen Minuten.)
  3. Dateien, die für die Zulassung benötigt werden, binnen 48 Stunden hochladen. (Siehe 
    Hilfestellung zum Upload Ausbilder Schwimmen und
    Hilfestellung zum Upload Ausbilder Rettungsschwimmen
    Unbedingt die Benennung der Dateien beachten!
    )

Nur, wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, gilt man als angemeldet. Werden die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt, wird die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen gelöscht und man erhält eine Mail mit entsprechender Information.

 

Für die Anmeldung werden benötigt:

  • vollständig ausgefüllter Personalbogen
  • Scan der TN-Bescheinigung für den Vorbereitungslehrgang zum Ausbildungsassistenten
  • Scan der TN-Bescheinigung für den Ausbildungsassistenten Schwimmen bzw. Rettungsschwimmen
  • Scan der TN-Bescheinigung für den Gemeinsamen Grundausbildungsblock (Methodik/Didaktik)
  • Scan der TN-Bescheinigung für den Gemeinsamen Grundausbildungsblock (Personen-Vereinsbezogen)
  • DRSA Silber (nicht älter als 2 Jahre zu Lehrgangsbeginn)
  • EH-Kurs (nicht älter als 2 Jahre zu Lehrgangsbeginn)

Sollte im Vorfeld ein Lehrgang anerkannt worden sein, bitte die entsprechende Mail des Referenten Lizenzen bzw. der Leiterin Ausbildung hochladen. Sollte eine Anerkennung über das Merkblatt A-11-22 möglich sein, bedarf dies keiner Prüfung der Anerkennung. In diesem Fall jedoch ebenfalls die entsprechende Anerkennungsgrundlage (z.B. Ausbildereignung IHK anstelle des Gemeinsamen Grundausbildungsblocks Methodik/Didaktik) hochladen.

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