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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Baden e.V. findest du hier .
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Die Ausbildung zu den Ausbildungsassistenten, die Lehrgänge des Gemeinsamen Grundausbildungsblocks, die Fachausbildung Ausbilder Schwimmen und die Fachausbildung Ausbilder Rettungsschwimmen kann in jedem DLRG-Landesverband in Deutschland besuchen werden und wird deutschlandweit anerkannt.
Die Ausbildung basiert auf den "Rahmen-Richtlinien der DLRG für die Qualifizierung von, Ausbildungsassistenten, Übungsleiterassistenten, Übungsleitern, Trainern und Vereinsmanagern" der DLRG. Der Weg zum Lehrschein wird auch in diesem Video dargestellt.
Der/Die Anwärter*in sammelt erste Erfahrungen durch aktive Ausbildungsarbeit in der Ortsgruppe und wird intensiv betreut. Wichtig ist hier bereits die Vermittlung entsprechender Handlungskompetenz. In dieser Zeit erwirbt sie/er das Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber und besucht einen Erste-Hilfe-Kurs.
Die Ausbildungsassistentenlehrgänge finden im LV Baden in den Bezirken statt (Ansprechpartner ist die/der Leiter*in Ausbildung des Bezirks). Sie gliedern sich in den Vorbereitungslehrgang Ausbildungsassistent und die Fachausbildung Ausbildungsassistent Schwimmen.
Vergleichbare Qualifikationen können entsprechend des Merkblattes A-11-22 anerkannt werden.
Voraussetzung für die Zulassung zum Ausbildungsassistent :
Nach Abschluss der Qualifikation Ausbildungsassistenten Schwimmen folgt die lehrpraktische Ausbildung (Lehrübungen) zur Erprobung und Vertiefung der erworbenen Kenntnisse. Ein(e) erfahrene(r) Ausbilder*in der Ortsgruppe betreut die/den Anwärter*in persönlich als Mentor*in und beurteilt dessen Leistungen. Wichtig ist die Vermittlung umfassender Handlungskompetenz.
Der/Die Anwärter*in soll Einblick in die zentrale Fachliteratur der DLRG (z.B. Ausbilderhandbuch Schwimmen) bekommen und mindestens einen Lehrgang zum Schwimmerwerb und einen Lehrgang zum Erwerb der Schwimmabzeichen unter Aufsicht einer erfahrenen Lizenzinhaberin/eines erfahrenen Lizenzinhabers (181, 182) zu planen und durchzuführen (betreute Praktika).
Die Lehrgänge finden auf LV-Ebene statt und sind wie folgt unterteilt:
Voraussetzung für die Zulassung zum Gemeinsamen Grundausbildungsblock:
Vergleichbare Qualifikation können für den Lehrgang "Didaktisch/Methodische Grundlagen" bzw. "Personen- und vereinsbezogene Grundlagen" anerkannt werden. Auch hier gilt das Merkblatt A-11-22.
Der Lehrgang Fachausbildung Ausbilder Schwimmen findet im LV Baden in einer Sportschule statt. Die Fachausbildung dauert 15 Lerneinheiten plus Prüfung (Lernerfolgskontrollen).
Voraussetzungen für die Zulassung zur Fachausbildung Schwimmen sind:
Wichtig: Eine Anmeldung zur Fachausbildung ist erst möglich, wenn alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden.
Individuelle Anfragen zur Anerkennung von Ausbildungsinhalten für den Ausbildungsassistenten Schwimmen, den Gemeinsamen Grundausbildungsblock und/oder die Fachausbildung Schwimmen außerhalb des Merkblattes A-11-22 können an lizenzen@baden.dlrg.de gestellt werden.
Der/Die Anwärter*in sammelt erste Erfahrungen durch aktive Ausbildungsarbeit in der Ortsgruppe und wird intensiv betreut. Wichtig ist hier bereits die Vermittlung entsprechender Handlungskompetenz. In dieser Zeit erwirbt sie/er das Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber und besucht einen Erste-Hilfe-Kurs.
Die Ausbildungsassistentenlehrgänge finden im LV Baden in den Bezirken (Ansprechpartner ist die/der Leiter*in Ausbildung des Bezirks) statt. Sie gliedern sich in den Vorbereitungslehrgang Ausbildungsassistent und die Fachausbildung Ausbildungsassistent Rettungsschwimmen.
Vergleichbare Qualifikationen können entsprechend des Merkblattes A-11-22 anerkannt werden.
Voraussetzung für die Zulassung zum Ausbildungsassistenten:
Nach Abschluss der Qualifikation Ausbildungsassistenten Rettungsschwimmen folgt die lehrpraktische Ausbildung (Lehrübungen) zur Erprobung und Vertiefung der erworbenen Kenntnisse. Ein(e) erfahrene(r) Ausbilder*in der Ortsgruppe betreut die/den Anwärter*in persönlich als Mentor*in und beurteilt dessen Leistungen. Wichtig ist die Vermittlung umfassender Handlungskompetenz.
Der/Die Anwärter*in soll Einblick in die zentrale Fachliteratur der DLRG (z.B. Ausbilderhandbuch Rettungsschwimmen) bekommen und mindestens einen Kurs zum Juniorretter und einen Rettungsschwimmkurs unter Aufsicht einer erfahrenen Lizenzinhaberin/eines erfahrenen Lizenzinhabers (181, 183) planen und durchführen (betreute Praktika).
Die Lehrgänge finden auf LV-Ebene statt und sind wie folgt unterteilt:
Voraussetzung für die Zulassung zum Gemeinsamen Grundausbildungsblock:
Vergleichbare Qualifikation können für den Lehrgang "Didaktisch/Methodische Grundlagen" bzw. "Personen- und vereinsbezogene Grundlagen" anerkannt werden. Auch hier gilt das Merkblatt A-11-22.
Der Lehrgang Fachausbildung Ausbilder Rettungsschwimmen findet im LV Baden in einer Sportschule statt. Die Fachausbildung dauert insgesamt 30 Lerneinheiten plus Prüfung (Lernerfolgskontrollen). Um den Präsenzteil an der Sportschule möglichst kurz zu halten, findet im Vorfeld ein digitaler Tag in Onlinepräsenz mit 9 Lerneinheiten statt und 6 Lerneinheiten müssen zuhause in Form eines Ilias-Kurses als Vorbereitung auf den Vorort-Lehrgang geleistet werden.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Fachausbildung Ausbilder Rettungsschwimmen sind:
Wichtig: Eine Anmeldung zur Fachausbildung ist erst möglich, wenn alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden.
Individuelle Anfragen zur Anerkennung von Ausbildungsinhalten für den Ausbildungsassistenten Rettungsschwimmen, den Gemeinsamen Grundausbildungsblock und/oder die Fachausbildung Rettungsschwimmen außerhalb des Merkblattes A-11-22 können an lizenzen@baden.dlrg.de gestellt werden.
Für die Anmeldung zur Fachausbildung gilt folgende Vorgehensweise:
Nur, wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, gilt man als angemeldet. Werden die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt, wird die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen gelöscht und man erhält eine Mail mit entsprechender Information.
Für die Anmeldung werden benötigt:
Sollte im Vorfeld ein Lehrgang anerkannt worden sein, bitte den entsprechenden Nachweis bzw. die dazugehörende Mail des Referenten Lizenzen bzw. der Leitung Ausbildung hochladen. Sollte eine Anerkennung über das Merkblatt A-11-22 möglich sein, bedarf dies keiner Prüfung der Anerkennung. In diesem Fall jedoch ebenfalls die entsprechende Anerkennungsgrundlage (z.B. Ausbildereignung IHK anstelle des Gemeinsamen Grundausbildungsblocks Methodik/Didaktik) hochladen.
Außerdem möchten wir an dieser Stelle einige Materialien zur Verfügung stellen, welche für die Fachausbildung und die Erfüllung der Prüfungsleistungen Orientierung bieten.
Wichtig: Die Materialien stellen keinen Ersatz der Ausbildung dar, sondern sollen lediglich zum Verständnis der Prüfungsanforderungen beitragen!
Rahmenrichtlinien der DLRG (Version 2025)
Rahmenrichtlinien der DLRG (Version 2019)
Rahmen-Richtlinien der DLRG Anhang 1.0 (Version 01.12.2013)
Prüfungsordnung Schwimmen/Rettungsschwimmen
Ausbilderhandbuch Rettungsschwimmen
Vorlage schriftliches Ausbildungskonzept (Hausarbeit)
Bewertungsbogen schriftliches Ausbildungskonzept (Hausarbeit)
Infovideo aller Lernerfolgskontrollen Ausbilder Schwimmen auf einen Blick
Infovideo zum schriftlichen Ausbildungskonzept Ausbilder Schwimmen (Hausarbeit)
Infovideo zur 1. Lehrprobe Schwimmen
MÜR Formatvorlage Schwimmen-Anfängerschwimmen
Infovideo zur 2. Lehrprobe Anfängerschwimmen
Infovideo alle Lernerfolgskontrollen Ausbilder Rettungsschwimmen auf einen Blick
Infovideo Zeitstruktur Anmeldung bis Prüfung
Infovideo zum schriftlichen Ausbildungskonzept Ausbilder Rettungsschwimmen (Hausarbeit)
Infovideo zur Lehrprobe Ausbilder Rettungsschwimmen
Vorlage Stundenverlauf MÜR Rettungsschwimmen 3spaltig
Vorlage Stundenverlauf MÜR Rettungsschwimmen 2spaltig
Infovideo zum Lehrgespräch zur AV 309 (wird noch eingestellt - wahrscheinlich zum Jahresende 2024)
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