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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Baden e.V. findest du hier .
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Im Förderprogramm „SchwimmFidel – ab ins Wasser!“ ist ab sofort die Abrechnung von Kosten für die benötigte Wasserfläche der Schwimmkurse möglich. Das Kultusministerium folgte mit dieser Entscheidung der Kritik der DLRG an den Details des Förderprogramms, welches insbesondere Vorschulkinder in den Blick nimmt. Rückwirkend zum 01. März 2024 ist es nun für die am Programm teilnehmenden Vereine möglich, bis zu 200 Euro pro Kurs für „für tatsächlich angefallene Kosten für die Wasserfläche“ geltend zu machen.
Weiterhin bestehen zwei Möglichkeiten zur Abrechnung der Förderung. Diese kann entweder mit 300 Euro pro Kurs pauschal in Anspruch genommen werden oder aber nach tatsächlich angefallenen Kosten mit bis zu 600 Euro pro Kurs bezuschusst werden. In die Variante der tatsächlichen Kosten fällt nun auch die Förderung der Wasserfläche hinein. Im Detail werden dort jetzt anerkannt:
Der DLRG-Landesverband platzierte in den Verhandlungen zum Förderprogramm SchwimmFidel mehrfach die Notwendigkeit, Kosten für die Wasserfläche als förderfähig einzustufen. Im Rahmen der Verstetigung des Programms im vergangenen Jahr wurde dieser Aspekt jedoch nicht aufgegriffen. Albrecht Schütte, Vizepräsident des Landesverbandes und Landtagsabgeordneter, befürchtete damals, dass dadurch manche Ortsgruppen sogar zu defizitären Maßnahmen gezwungen werden könnten. Im Rahmen von durch SchwimmFidel geförderten Kursen dürfen nämlich keine Teilnahmebeiträge erhoben werden.
Weiterführende Informationen:
Website SchwimmFidel: Fördervoraussetzungen, Förderumfang & Zuwendungshöhe
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