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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Baden e.V. findest du hier .
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Im Zusammenhang mit der vom Land Baden-Württemberg angestrengten Überprüfung von möglicherweise unberechtigt ausgestellten Rettungsschwimmabzeichen für (angehende) Sportlehrkräfte nimmt der DLRG-Landesverband Baden zum Stand der Aufarbeitung Stellung.
Hintergrund: Mitteilung vom 15. September 2026
Dem DLRG-Landesverband Baden wurde in den vergangenen Wochen von den Regierungspräsidien Karlsruhe und Stuttgart eine niedrige dreistellige Zahl von Rettungsschwimmabzeichen zur Überprüfung vorgelegt. Diese sind überwiegend dem Raum Baden-Baden zuzuordnen. Geprüft werden die ausgestellten Rettungsschwimmpässe sowie die jeweils zugehörigen Kurs- und Prüfungsunterlagen. 30 Fälle werden nach Auskunft des Kultusministeriums dort derzeit vertieft bearbeitet, darunter zehn Nachwuchslehrkräfte.
In einem Fall ist nach Abschluss der bisherigen Prüfung die unberechtigte Ausstellung eines Rettungsschwimmabzeichens bestätigt. Die Unstimmigkeiten wurden im Ausbildungs- und Einstellungsverfahren des Landes erkannt. Die betreffende Person wurde nicht in den Schuldienst eingestellt.
Der Ausbilderin wurde unmittelbar nach Bekanntwerden des Verdachts und bis zur abschließenden Aufklärung von der DLRG der Lehrauftrag entzogen. Nach aktuellen Erkenntnissen handelte die Ausbilderin bei den in Prüfung befindlichen Aktivitäten außerhalb des organisatorischen Rahmens der DLRG-Ortsgruppe Baden-Baden und im Widerspruch zu den schriftlich fixierten Vorgaben der DLRG.
Felix Strobel, Präsident des DLRG-Landesverbandes Baden, äußerte sich in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit dem Kultusministerium am 15. September dazu bereits wie folgt: „Die Rettungsschwimmausbildung der DLRG folgt strengen, verbindlichen Vorgaben an Umfang, Inhalt und Abnahme der Abzeichen. Bestehen Zweifel an der Einhaltung dieser Standards, setzen wir uns in jedem Einzelfall für eine lückenlose Aufklärung ein – auch im Interesse der vielen engagierten Ausbilderinnen und Ausbilder, die täglich landesweit für eine hohe Ausbildungsqualität sorgen. Für einen flächendeckenden und sicheren schulischen Schwimmunterricht unterstützen wir das Land Baden-Württemberg selbstverständlich bei der fachlichen Prüfung jedes Verdachtsfalls.“
Vor dem Hintergrund der aktuellen Erkenntnisse und der vom Kultusministerium eingeleiteten Maßnahmen ergänzt Strobel nun: „Angesichts eines solchen gravierenden Fehlers ist es wichtig und richtig, weitere von der Ausbilderin im gleichen Zeitraum vergebene Rettungsschwimmabzeichen zu überprüfen. Das gilt ebenso für die Dokumentation, die bei jeder Ausbildung und Prüfung nach den Vorgaben der DLRG anzufertigen ist. Da die vorliegenden Unterlagen diesen Vorgaben teilweise nicht entsprachen, sind weitergehende Überprüfungen angemessen. Am Ende muss die Gewissheit stehen, dass alle ausgebildeten Personen tatsächlich rettungsfähig sind.“
Nach aktuellem Kenntnisstand liegen dem DLRG-Landesverband keine Hinweise darauf vor, dass über den bestätigten Fall hinaus weitere Rettungsschwimmabzeichen unberechtigt ausgestellt wurden. Die festgestellten Mängel in der Dokumentation sind nicht mit einer unberechtigten Ausstellung gleichzusetzen. Die Prüfung weiterer Vorgänge dauert an.
Erfolgreiche Nachprüfung und Aufklärung offener Fragen
Der DLRG-Landesverband Baden unterstützt die Aufarbeitung weiterhin mit umfassender haupt- und ehrenamtlicher Ressource. Neben der fachlichen Einschätzung der von den Regierungspräsidien vorgelegten Rettungsschwimmabzeichen organisierte der Landesverband kurzfristig eine Nachprüfung für diejenigen Personen, deren Einstellungsverfahren aufgrund von Zweifeln an der ordnungsgemäßen Ausstellung ihrer Rettungsschwimmabzeichen zunächst nicht fortgeführt werden konnten. Bislang wiesen alle Teilnehmenden im Rahmen der Nachprüfung ihre aktuelle Rettungsfähigkeit nach.
„Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist weiterhin zu klären, unter welchen Umständen das Rettungsschwimmabzeichen unrechtmäßig ausgestellt wurde und warum die Ausbilderin von den geltenden Vorgaben der DLRG und ihrer Ortsgruppe Baden-Baden abwich sowie ohne deren Kenntnis Ausbildungen und Prüfungen im Rettungsschwimmen durchführte. Gegenstand der Aufarbeitung ist daher auch, ob und wie die internen Kontroll- und Dokumentationsverfahren weiter verbessert werden können“, führt der badische DLRG-Präsident aus und sagt weiter: „Die entstandene Unsicherheit und die Nachteile für die angehenden Lehrerinnen und Lehrer bedauern wir als DLRG ausdrücklich. Mit unserer kontinuierlichen Ansprechbarkeit, der zügigen Bearbeitung der Prüfungsvorgänge und konkreten Unterstützungsangeboten tragen wir zur schnellen Aufklärung bei – im Interesse eines sicheren Schwimmunterrichts und mit Blick auf die besonderen Belastungen der betroffenen Personen.“
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