Kontakt
Kontakt-Icon

Kontakt

Schreib uns eine E-Mail mit Fragen, Kommentaren oder Feedback.

Ausbildung, Presse, Landesverband

Kultusministerium prüft Vergabe unrechtmäßig ausgestellter Rettungsschwimmernachweise an Lehrkräfte

Veröffentlicht: 15.09.2026
Autor: DLRG Landesverband Baden e.V. / Pressemitteilung Kultusministerium Baden-Württemberg

DLRG-Landesverband Baden unterstützt bei der Aufklärung und Bewältigung der Situation

Das Kultusministerium prüft aktuell die Vergabe von möglicherweise unrechtmäßig ausgestellten Rettungsschwimmernachweisem an (angehende) Sportlehrkräfte. Hierbei unterstützt der DLRG-Landesverband Baden fortlaufend und steht mit den zuständigen Stellen in engem fachlichem Austausch. Das Anliegen der DLRG ist es, die Einschränkungen für den Schwimmunterricht im Land so gering wie möglich zu halten.

DLRG-Präsident: „Lückenlose Aufklärung (…) für einen flächendeckenden und sicheren Schwimmunterricht“

Nach bisherigem Kenntnisstand gibt es einen gesicherten Fall im Raum Baden-Baden, in dem die Bescheinigung unrechtmäßig durch eine Ausbilderin der DLRG ausgestellt wurde, obwohl nachgewiesenermaßen keine Rettungsfähigkeit vorlag. Wenngleich aktuell nur dieser eine Fall bekannt ist, hat das Kultusministerium unmittelbar nach Bekanntwerden gemeinsam mit den zuständigen Stellen umfassende Prüfungen eingeleitet, um mögliche weitere Fälle zu identifizieren und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Die Staatsanwaltschaft wurde durch das Regierungspräsidium Karlsruhe informiert.

Das Kultusministerium hat zusätzlich zu den genannten Prüfungen die Schulleitungen im Land in einem Schreiben gebeten, nochmals explizit sicherzustellen, dass nur Lehrkräfte Schwimmunterricht erteilen, die eine Aus- oder Fortbildung zur Rettungsfähigkeit im Umfang von mindestens zwölf Unterrichtseinheiten absolviert und/oder das Rettungsschwimmerabzeichen Silber erworben haben. Lehrkräfte, bei denen die Rettungsfähigkeit aufgrund einer möglichen Unregelmäßigkeit in Zweifel steht, werden bis zum erneuten Nachweis nicht im Schwimmunterricht eingesetzt.

Felix Strobel, Präsident des DLRG-Landesverband Baden e.V. äußerte sich in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit dem Kultusministerium wie folgt: „Die Rettungsschwimmausbildung der DLRG folgt strengen, verbindlichen Vorgaben an Umfang, Inhalt und Abnahme der Abzeichen. Bestehen Zweifel an der Einhaltung dieser Standards, setzen wir uns in jedem Einzelfall für eine lückenlose Aufklärung ein – auch im Interesse der vielen engagierten Ausbilderinnen und Ausbilder, die täglich landesweit für eine hohe Ausbildungsqualität sorgen. Für einen flächendeckenden und sicheren schulischen Schwimmunterricht unterstützen wir das Land Baden-Württemberg selbstverständlich bei der fachlichen Prüfung jedes Verdachtsfalls.“

In seiner Funktion als übergeordnete Organisationsebene hat der DLRG-Landesverband Baden unmittelbar interne Maßnahmen zur Aufarbeitung der Situation und Prävention zukünftiger Vorfälle dieser Art umgesetzt. Außerdem bietet er in enger Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe kurzfristig eine Wiederholungsprüfung für betroffene (angehende) Lehrkräfte an.

Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung des Kultusministeriums Baden-Württemberg vom 15.09.2026

Diese Website benutzt Cookies.

Diese Webseite nutzt Tracking-Technologie, um die Zahl der Besucher zu ermitteln und um unser Angebot stetig verbessern zu können.

Wesentlich

Statistik

Marketing

Die Auswahl (auch die Ablehnung) wird dauerhaft gespeichert. Über die Datenschutzseite lässt sich die Auswahl zurücksetzen.