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Übergreifende Angebote, Landesverband

Zeit für Bildung

Veröffentlicht: 09.01.2024
Autor: DLRG Landesverband Baden e.V.

DLRG-Landesverband Baden als Bildungseinrichtung im Sinne des Bildungszeitgesetzes anerkannt

Der DLRG-Landesverband Baden wurde als Bildungseinrichtung im Sinne des Bildungszeitgesetzes des Landes Baden-Württemberg anerkannt. Der entsprechende Bescheid wurde im Dezember vom zuständigen Karlsruher Regierungspräsidium ausgestellt. Die Anerkennung ermöglicht es dem Landesverband nun, im Sinne des Bildungszeitgesetzes als Träger von Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich zu fungieren. Teilnehmende können dadurch nun bis zu fünf Tage pro Jahr eine Freistellung von ihrer Arbeit beantragen.

Was ist Bildungszeit?

Bildungszeit bedeutet die Freistellung von der Arbeit zur beruflichen, politischen oder ehrenamtlichen Weiterbildung unter Fortbezahlung des Arbeitsentgeltes. Arbeitnehmende haben die Möglichkeit, bis zu fünf Tage Bildungszeit pro Jahr zu nutzen. Der Anspruch verringert sich entsprechend für Personen, die regelmäßig weniger als fünf Tage arbeiten. All dies regelt in Baden-Württemberg das Bildungszeitgesetz (BzG BW).

Wer kann Bildungszeit nehmen?

Der Anspruch auf Bildungszeit gilt für Arbeitnehmende mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg. Auch Auszubildende sowie Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg können Bildungszeit beantragen, sofern das Ausbildungsverhältnis mindestens 12 Monate besteht.

Voraussetzungen und Antragsverfahren

Für eine Bewilligung von Bildungszeit müssen die Bildungsmaßnahmen den Vorgaben des § 6 BzG BW und der VO BzG BW entsprechen. Hierbei gelten folgende Kriterien:

  • Der Unterricht pro Tag muss mindestens 6 Zeitstunden betragen (ohne Pausenzeit).
  • Bildungsmaßnahmen können ein- oder mehrtägig sein.
  • Mehrtägige Bildungsmaßnahmen sind als Block- oder Intervallveranstaltungen möglich.
  • Bei Bildungsangeboten mit E-Learning oder Blending Learning muss die Präsenzzeit überwiegen.

Ein Antrag auf Bildungszeit muss spätestens 9 Wochen vor Beginn der Maßnahme schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber gestellt werden. Die Entscheidung des Arbeitgebers über den Antrag muss spätestens 4 Wochen nach Eingang des Antrags erfolgen. Der entsprechende Antrag findet sich HIER.

Spätestens 8 Wochen nach Beendigung der Bildungsmaßnahme muss eine Bescheinigung über die Teilnahme beim Arbeitgeber vorgelegt werden. Ohne diese Bescheinigung geht der Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge verloren. Die DLRG stellt als anerkannte Bildungseinrichtung entsprechende Teilnahmebescheinigungen aus.

Fragen zur Beantragung von Bildungszeit für Qualifizierungsmaßnahmen des DLRG-Landesverbandes beantwortet die Landesgeschäftsstelle. Das umfangreiche Lehrgangsangebot des DLRG-Landesverbandes Baden steht online auf der Website unter Lehrgänge zur Verfügung.

Weiterführende Informationen zum Bildungszeitgesetz

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