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Ausbildung, Landesverband

Umsetzung der neuen Vorgaben zu den Themen „Erweitertes Führungszeugnis“ und „Ehrenkodex“

Veröffentlicht: 25.03.2025
Autor: DLRG Landesverband Baden e.V. / Janice Haney

Neue Rahmenrichtlinien setzen das DOSB-Stufenmodell zur Prävention und dem Schutz vor sexualisierter Gewalt um

Hintergrund:

Mit Veröffentlichung der neuen Rahmenrichtlinien am 01.01.2025 setzt die DLRG als Mitgliedsorganisation des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) das „DOSB-Stufenmodell“ um, das der Prävention und dem Schutz der Mitglieder vor sexualisierter Gewalt dient. Wer mehr Informationen zu „Safe Sport“ und dem „DOSB-Stufenmodell“ möchte, erhält diese sehr ausführlich und gut aufbereitet auf der Homepage des DOSB.

Hieraus erwächst eine Handlungsverpflichtung für die Ortsgruppen, die Bezirke und den Landesverband, die beim Tag der Ausbildung 2025 und bei der Fortbildung zu den neuen Rahmenrichtlinien vorgestellt wurde. Im Folgenden werden die Inhalte für alle nochmals zusammengefasst bzw. genauer dargestellt.

1.) Die Ortsgruppen

Relevanter Inhalt der Rahmenrichtlinien

Die für die Arbeit in den Ortsgruppen im Ressort Ausbildung relevanten Sätze der Rahmenrichtlinien sind folgende:

  • „Des Weiteren sind alle […] ehrenamtlichen Mitarbeiter des Verbandes verpflichtet den Ehrenkodex der DLRG anzuerkennen, soweit diese im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe tätig werden bzw. eine Tätigkeit ausüben, bei der sie Minderjährige betreuen, beaufsichtigen, erziehen oder ausbilden.“ (vgl. S. 10)
  • Erweiterte Führungszeugnisse sind einzufordern / vorzulegen von volljährigen Ehrenamtlichen, die in der Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung tätig sind (u.a. Lehrscheininhaber/Trainer C „Breitensport“ Rettungsschwimmen [inkl. Schwerpunkt Aquasport], Übungsleiter B „Sport in der Prävention“ [Bewegungsraum Wasser], Trainer C/B „Leistungssport“ [Rettungssport], Ausbilder Schwimmen, Ausbilder Rettungsschwimmen, Ausbildungsassistenten [Schwimmen/ Rettungsschwimmen/ Aquasport]).“ (vgl. S. 10)

Empfehlungen für den Ausbildungsbetrieb

a) Ehrenkodex

Wir empfehlen, die Unterschriften für den Ehrenkodex unverzüglich einzuholen. In den Rahmenrichtlinien steht kein Hinweis zur Auffrischung des Ehrenkodexes, sofern der/die Ehrenamtlich*e keine Lizenz hat. Diese Lücke wird in der PSG-Ordnung, die im Herbst auf der Bundestagung beschlossen werden soll, geschlossen, sodass spätestens dann eine regelmäßige Unterschrift auch von nicht-lizenzierten Ehrenamtlichen gefordert werden wird. Daher bietet es sich an, die Einholung der Unterschrift auf dem Ehrenkodex in regelmäßigen Abständen zu wiederholen, um die Relevanz des Themas aufzuzeigen und den/die Ehrenamtliche*n immer wieder für das Thema zu sensibilisieren, da er/sie sich mit jeder Unterschrift neu verpflichtet. Für diese regelmäßigen Abstände bieten sich z.B. die jährlichen Ausbilderbesprechungen zu Saisonbeginn an. Der Ehrenkodex ist im ISC, aber auch auf der Homepage des Landesverbandes abgelegt.

b) Erweitertes Führungszeugnis

Das erweiterte Führungszeugnis muss ausschließlich von volljährigen Ehrenamtlichen vorgelegt werden. Es darf auch von der einsichtnehmenden Person nur eingesehen und nicht kopiert/fotografiert/abgelegt werden. Die Form der Dokumentation ist den Ortsgruppen natürlich freigestellt. Die Einsicht ins erweiterte Führungszeugnis sollte in den Ortsgruppen bis zum 30.06.2025 umgesetzt sein. Auch hier präzisieren die Rahmenrichtlinien nicht, wie oft das erweiterte Führungszeugnis für nicht-lizenzierte Ehrenamtliche vorgelegt werden muss. Mit der kommenden PSG-Ordnung soll dies aber mit den lizenzierten Ehrenamtlichen auf zwei Jahre vereinheitlicht werden. Da die ehrenamtlichen Volljährigen das erweiterte Führungszeugnis aber bei verschiedensten Gelegenheiten vorlegen müssen (z.B. bei Lizenzerwerb/-verlängerung), bietet es sich an, eine ATN zu führen, um nicht immer das Original vorlegen zu müssen. Diese ATN könnte die einsichtnehmende Person bei der Einsicht ausfüllen und an den/die Ehrenamtliche ausgeben. Vor allem für lizenzierte Ehrenamtliche ist diese ATN wichtig, da diese bei Veranstaltungen zum Lizenzerwerb oder der -verlängerung nur als Nachweis über das erweiterte Führungszeugnis (nicht das Führungszeugnis selbst!) vorgelegt werden sollte. Die ATN („Einsicht ins erweiterte Führungszeugnis“) ist ebenfalls auf der Homepage des Landesverbandes hinterlegt.

Das Führungszeugnis kann kostenfrei in der Gemeinde beantragt werden, sofern die Ortsgruppe den Antrag unterschreibt. Eine Vorlage ist ebenfalls auf der Homepage des Landesverbandes. (Gleicher Link)

Wichtiger Hinweis für Ehrenamtliche der DLRG ohne Wohnsitz in Deutschland:

Ehrenamtliche, die nicht in Deutschland leben, müssen, um ein erweitertes Führungszeugnis zu erhalten, dies direkt beim Bundesamt für Justiz in Bonn beantragen. Dies erfolgt online, wenn die Online-Funktion des Personalausweises aktiviert ist. Hierzu folgende weiterführenden Infos. Der Landesverband empfiehlt in solchen Fällen, eine Selbstauskunft oder Selbstverpflichtung einzufordern, die ebenfalls auf der Homepage des Landesverbandes downloadbar ist. Hintergrund ist, dass Eintragungen im Ausland (z.B. Schweiz) nicht zwangsläufig im deutschen erweiterten Führungszeugnis eintragen sind.

2.) Die Bezirke und der Landesverband

Relevanter Inhalt der Rahmenrichtlinien

Die beiden zentralen Aspekte für das Ressort Ausbildung auf Bezirks- und Landesebene sind folgende Sätze der Rahmenrichtlinien:

  • „Eine Lizenz- / Qualifikationserteilung kann nur erfolgen, wenn der volljährige Anwärter für die Lizenz / die Qualifikation den Ehrenkodex der DLRG durch seine Unterschrift anerkennt und ein aktuelles (nicht älter als zwei Jahre) erweitertes Führungszeugnis vorlegt.“ (vgl. S. 20)
  • „Eine Verlängerung der Gültigkeit kann nur erfolgen, wenn der volljährige Inhaber der Lizenz / Qualifikation den Ehrenkodex der DLRG durch seine Unterschrift anerkennt und ein aktuelles (nicht älter als zwei Jahre) erweitertes Führungszeugnis vorlegt.“ (vgl. S. 25)

Umsetzung bei der Ausbildung der Ausbildungsassistenten

Zur Anmeldung muss nachgewiesen werden, dass der/die bei Lehrgangsende mindestens 18-Jährige Teilnehmer*in ein erweitertes Führungszeugnis ohne für die Tätigkeit im Ressort Ausbildung relevante Eintragungen in der Ortsgruppe vorgelegt hat. Dies kann der/die Teilnehmer*in über die ATN zur „Einsicht ins erweiterte Führungszeugnis“ gewährleisten, welche er/sie mit den übrigen Zulassungsunterlagen (z.B. DRSA, EH) im Vorfeld des Lehrgangs übersendet. Es ist darauf zu achten, dass das Ausstellungdatum (nicht das Datum der Einsichtnahme!) des erweiterten Führungszeugnisses nicht älter ist als 2 Jahre. Eine Vorlage/Übersendung des erweiterten Führungszeugnisses selbst ist nicht erwünscht!

Der Ehrenkodex wird am Ende des Fachmoduls vor Ort beim Lehrgang von jedem/jeder Teilnehmer*in unterschrieben, von dem/der Lehrgangsleiter*in eingesammelt und in der Landesgeschäftsstelle archiviert. Diese Vorgehensweise führt dazu, dass der Vorbereitungslehrgang zwingend vor dem Fachmodul besucht werden muss. Eine Umkehr ist nicht mehr möglich und wurde bei der außerordentlichen Ressorttagung Ausbildung am 25.02.2025 entsprechend beschlossen.

Umsetzung bei der Verlängerung der Lizenzen 181, 182, 183

Sollte direkt bei der Fortbildungsveranstaltung eine Verlängerung erfolgen, muss der/die Teilnehmer*in die ATN „Einsicht ins erweiterte Führungszeugnis“ (Ausstellungsdatum des erweiterten Führungszeugnisses nicht älter als 2 Jahre) vorlegen und den Ehrenkodex unterschreiben.  Sollte die Lizenz außerhalb einer Fortbildung erfolgen, übersendet der/die Lizenzinhaber*in weiterhin seine Lizenz mit den entsprechenden Fortbildungsnachweisen an den für den Bezirk zuständigen Multiplikator (i.d.R. den/die Leiter*in Ausbildung). An der Vorgehensweise hat sich nichts verändert. Ergänzend muss jetzt die ATN zur „Einsicht ins erweiterte Führungszeugnis“ (Ausstellungsdatum des erweiterten Führungszeugnisses nicht älter als 2 Jahre) und ein unterschriebener Ehrenkodex vorgelegt (bzw. eingescannt übersendet – je nach bisheriger Vorgehensweise im Bezirk) werden. Der Ehrenkodex wird in der Landesgeschäftsstelle archiviert.

Umsetzung bei der Verlängerung der Lizenz 191

Die Verlängerung der Lizenz 191 wird entsprechend der Verlängerung 181 durchgeführt, jedoch im Landesverband entweder über die Leiterin Ausbildung oder über den Referenten Lizenzen vorgelegt. Der Ehrenkodex wird in der Landesgeschäftsstelle archiviert.

Umsetzung bei der Fachausbildung 182, 183

Das erweiterte Führungszeugnis muss im Vorfeld nicht eingereicht werden. Jedoch wurde der Anmeldebogen zur Fachausbildung überarbeitet und der Vorsitzende der OG (bzw. die zur Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnisses beauftragte Person) bestätigt die Vorlage des Führungszeugnisses ohne für die im Ressort Ausbildung relevanten Eintragungen mit seiner Unterschrift. Der „alte“ Anmeldebogen wird ab 01.07.2025 nicht mehr akzeptiert. Der Ehrenkodex wird zum Abschluss des Lehrgangs von jedem/jeder Teilnehmer*in unterschrieben und in der Landesgeschäftsstelle archiviert.

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