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Ausbildung, Landesverband

SchwimmFidel – bleib im Wasser!

Veröffentlicht: 13.07.2024
Autor: DLRG Landesverband Baden e.V. / Pressemitteilung Ministerium für Kultus, Jugend und Sport

Schulen stehen im Mittelpunkt eines neuen Projektbausteins des Förderprogramms

Seit dem 1. April 2022 läuft das Förderprogramm SchwimmFidel, das vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport gemeinsam mit den Schwimmverbänden und DLRG-Landesverbänden aus Baden-Württemberg entwickelt wurde.

Der Projektbaustein SchwimmFidel – ab ins Wasser! hat das Ziel, nachhaltige Kooperationen von Kindertageseinrichtungen mit Schwimmvereinen und DLRG-Ortsgruppen aus Baden-Württemberg aufzubauen und damit die Schwimmausbildung von Kindern im Vorschulalter zu fördern.

Zusätzlich wird auch weiterhin im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme die Ausbildung von Ausbildungsassistent*innen Schwimmen gefördert, die nach ihrer Qualifizierung im Förderprogramm tätig sein möchten.

Was ist neu?

Ab dem Schuljahr 2024/25 sind auch Kooperationen mit Schulen möglich. Im Projektbaustein SchwimmFidel – bleib im Wasser!können Schulen Kooperationen mit Schwimmvereinen und DLRG-Ortsgruppen eingehen, bei welchen die Lehrkräfte im regulären Schwimmunterricht durch qualifizierte Schwimmausbilder*innen der Schwimmvereine und der DLRG unterstützt werden. So kann den Schülern eine optimale Schwimmausbildung ermöglicht werden.

Die wichtigsten Förderkriterien zu den Schulkooperationen haben wir hier zusammengefasst:

  • Die Maßnahme muss im regulären Schulschwimmunterricht stattfinden.
  • Schwimmausbildende müssen mind. die Qualifikation Ausbildungsassistent*in Schwimmen besitzen. Die Gesamtverantwortung unterliegt weiterhin der Lehrkraft der Schule.
  • Der Bewilligungszeitraum bildet das jeweilige Schuljahr.
  • Förderanträge sind bis spätestens 1. November 2024 für das Schuljahr 24/25 einzureichen.
  • Bezogen auf die Förderung gibt es folgende Wahlmöglichkeiten:
  1. Pauschalierte Förderung: Die Begleitung im regulären Schwimmunterricht wird mit einer Pauschale gefördert. Die Pauschale setzt sich wie folgt zusammen:​​​​​
    • bis 20 Unterrichtseinheiten (Schulstunden à 45 Minuten) 0 Euro
    • 20 - 29 Unterrichtseinheiten (Schulstunden à 45 Minuten) 250 Euro
    • ab 30 Unterrichtseinheiten (Schulstunden à 45 Minuten) 500 Euro
  2. Abrechnung der tatsächlich angefallenen Personalkosten: Die Begleitung im schulischen Schwimmunterricht kann mit bis zu max.1.110 Euro (30 Unterrichtseinheiten) gefördert werden. Als förderfähige Kosten werden innerhalb dieser Fördersumme je Kurs anerkannt:
    • die tatsächlich angefallenen und nachweisbaren Personalkosten mit bis zu 37 Euro pro Unterrichtseinheit (45 Minuten) sowie
    • bis zu max. vier Zeitstunden für tatsächlich angefallene unterstützende Leistungen durch den Verein/die Ortsgruppe á 25 Euro

„Schwimmen zu können, kann im Notfall Leben retten – das eigene oder ein anderes. Daher ist die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen ein so wichtiges Thema für mich und mein Haus“, sagt Kultus- und Sportministerin Theresa Schopper in einer Pressemitteilung und ergänzt: „Wir haben unsere Maßnahmen ausgebaut und etwa unser erfolgreiches Programm ‚SchwimmFidel‘ mit neuer Programmlinie für die Schule erweitert. Zudem wurden Fördersummen erhöht, und wir haben unsere gesamte Schwimmförderung weiterentwickelt und übersichtlicher sowie klarer strukturiert, damit sie noch besser greifen und alle Beteiligten bestmöglich von der Förderung profitieren können.“

Alle wichtigen Informationen hierzu sind hier auf der überarbeiteten Homepage des Förderprogramms SchwimmFidel einsehbar!

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