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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Baden e.V. findest du hier .
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Die DLRG-Landesverbände Württemberg und Baden haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des neuen Landeskatastrophenschutzgesetzes (LKatSG) vorgelegt. Darin würdigen die beiden Landesverbände der DLRG in Baden-Württemberg die umfassende Neufassung als wichtigen Schritt, machen aber auch deutlich, wo aus Sicht der Praxis nachgebessert werden muss. Erst im Juni hat das Landeskabinett die Neufassung des für Krisensituationen zentralen Rechtsrahmens beschlossen und die Anhörungsphase eingeleitet.
Besonders positiv bewertet die DLRG die Stärkung der Rechte der Ehrenamtlichen. Der Schutz vor arbeitsrechtlichen Nachteilen, die klare Regelung von Verdienstausfällen und Sachschäden sowie die Aufnahme von Spontanhelfenden in den gesetzlichen Rahmen senden ein klares Signal: Das Rückgrat des Katastrophenschutzes wird anerkannt und rechtlich abgesichert. Mit der Einführung eines eigenständigen Rechtsstatus als Verwaltungshelfer wird zudem die Rolle der Engagierten deutlicher gefasst.
Doch nur mit Zustimmung ist es nicht getan. „Verbesserungspotential sehen wir insbesondere bei der Nachbereitung von Einsätzen“, betonen Mirco Bahr, Vizepräsident LV Baden, und Armin Flohr, Präsident LV Württemberg.
Hinterfragt wird in der Stellungnahme das Verfahren zur Antragstellung nach Einsätzen, beispielsweise zur Geltendmachung von Verdienstausfall, Auslagen oder Materialschäden. Papierformulare und komplizierte Nachweise gelten als nicht mehr zeitgemäß. Die DLRG regt deshalb eine verbindliche Digitalisierung an: eine einheitliche Plattform, z.B. über „Service-BW“, elektronische Anträge und das Ende papiergebundener Verfahren. Dies sei nicht nur effizienter, sondern auch eine echte Entlastung für die Ehrenamtlichen, die ihre Einsätze zusätzlich zu Beruf, Studium oder Familie leisten.
Darüber hinaus schlägt die DLRG vor, die Feststellung einer „Außergewöhnlichen Einsatzlage“ durch klare, landesweit gültige Kriterien in einer ergänzenden Regelung zu präzisieren. Nur so entstehe Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Im nächsten Schritt nimmt das zuständige Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen wiederum zu den eingegangenen Stellungnahmen Stellung. Anschließend wird die Landesregierung den Gesetzesentwurf in den Landtag einbringen, wo er beraten und – ggf. mit Anpassungen – beschlossen wird.
Weiterführende Informationen:
Beteiligungsportal Baden-Württemberg: Änderung des Katastrophenschutzgesetzes
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