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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Baden e.V. findest du hier .
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Der DLRG-Landesverband Baden engagierte sich in den letzten Wochen und Monaten intensiv für die Interessen der DLRG im Rahmen der Novellierung des Landesrettungsdienstgesetzes. Gemeinsam mit dem DLRG-Landesverband Württemberg strebte man zwei zentrale Änderungen für den Wasser-Rettungsdienst in Baden-Württemberg an. Dafür wurden zuletzt über 150 Landtagsabgeordnete angeschrieben und für die Anliegen der DLRG sensibilisiert. Das am 17. Juli verabschiedete Rettungsdienstgesetz berücksichtigt auch Forderungen der DLRG.
Stellungnahme im Anhörungsverfahren
Im Rahmen des Anhörungsverfahren zur Neufassung des Rettungsdienstgesetzes Baden-Württemberg wurden die DLRG-Landesverbände um eine Stellungnahme gebeten. Als langjährige Partner des Landes Baden-Württemberg und Leistungsträger im Bereich des Rettungsdienstes wurde diese Anfrage mit einer gemeinsamen Stellungnahme der LV-Präsidenten aus Baden und Württemberg beantwortet.
Zum einen soll der ehrenamtliche Status von Einsatzkräften im Bereich des Wasser-Rettungsdienstes hervorgehoben und unterstützt werden. Kurzfristig soll das insbesondere durch eine rechtlich verankerte Pflicht zur Freistellung von Helfern während der Arbeitszeit geschehen. Ziel ist langfristig das Erreichen einer Helfergleichstellung mit anderen Helfern, wie beispielsweise der Feuerwehren oder den Regelungen des Katastrophenschutzgesetzes. Damit soll die Wichtigkeit des ehrenamtlichen Engagements im Rettungsdienst in Baden-Württemberg betont werden.
Zum anderen soll die bereichsspezifische Betrachtung und Planung des Wasser-Rettungsdienstes in eine landesweite Planung der stationären Einrichtungen und Rettungsmittel überführt werden. Im Hinblick auf eine Vereinheitlichung der Vorhaltung und der zugehörigen Planungs- und Beschaffungsprozesse erhoffen sich die DLRG-Landesverbände eine Entlastung ihrer Ortsgruppen und Bezirke bei verwaltungstechnischen Vorgängen.
Brief-Kampagne und Rückmeldungen
Ende Juni wandten sich die beiden Präsidenten der DLRG-Landesverbände Württemberg und Baden dann mit einem Brief an die Abgeordneten der Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD und FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg. Auf drei Seiten legten sie umfänglich ihre Forderungen und Argumente dar und schlossen mit dem Angebot eines persönlichen Gesprächs.
LINK: Den Abgeordnetenbrief (Juni 2024) zum Nachlesen
Um die Bedeutung der politischen Forderungen zu unterstreichen, erfolgte im Juli eine Abstimmung mit Vertreterinnen und Vertretern der badischen DLRG-Bezirke. Dort wurden Informationen und Materialien zum Prozess vorgestellt und ein gemeinsames Vorgehen vereinbart. Zahlreiche Abgeordnete wurden daraufhin nochmal von den örtlichen DLRG-Gliederungen in ihrem Wahlkreis auf die Anliegen der DLRG und den Brief der Landesverbände hingewiesen.
Antworten ließen nicht lange auf sich warten. Oft waren es die zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker der Fraktionen, die auf den Brief reagierten. Aber auch fachfremde Abgeordnete antworteten umgehend und gingen inhaltlich auf die Forderungen der DLRG ein.
Einige Auszüge der Reaktionen:
Andrea Schwarz MdL (GRÜNE): „(…) Mir ist bewusst, dass wir gerade auch im Bereich des Wasser-Rettungsdienstes einen Förderstau haben und daher die Höhe der Mittel im kommenden Doppelhaushalt angehoben werden müssen. Bei den – sicherlich nicht einfachen Verhandlungen – werde ich mich hierfür intensiv einsetzen. Zu Regelungen zur Freistellung und zur Lohnfortzahlung bei Einsatzkräften der Sonder-Rettungsdienste bin ich davon überzeugt, dass eine Regelung in der Systematik des Rettungsdienstgesetzes nicht zielführend wäre. Hier wäre in erster Linie eine Regelung über die Benutzungsentgelte möglich, dass halte ich für nicht hilfreich. Daher bin ich aktuell in intensiven Gesprächen, hier eine Möglichkeit zu schaffen, wie eine Lohnfortzahlung für Einsätze im Rahmen des Rettungsdienstgesetzes und damit unterhalb der Außergewöhnlichen Einsatzlage aussehen kann. (…)“
Manuel Hagel MdL (CDU):„(…) Ihre Anregungen begrüßen wir und konnten diese zum Teil bereits auch umsetzen bzw. stehen im Übrigen mit dem Innenministerium für eine zukünftige Umsetzung in Kontakt. (…) Ihre Forderung nach einer Helfergleichstellung hinsichtlich Freistellungen und Erstattungen können wir sehr gut nachvollziehen. Dies konnte aber aufgrund rechtlicher Vorbehalte nicht im Rettungsdienstgesetz verankert werden. Allerdings sehen wir hier eine Regelungsmöglichkeit im Landeskatastrophenschutzgesetz, wo bereits Freistellungen und Erstattungen geregelt sind und stehen auch hier für eine mögliche Umsetzung mit dem Innenministerium in Kontakt. Seien Sie versichert, dass uns die Bedürfnisse der Blaulichtfamilie und gerade auch die Unterstützung der ehrenamtlich Engagierten ein wichtiges politisches Anliegen sind und bleiben.“
Klaus Ranger MdL (SPD): „(…) Die Fragen der in Folge einer Verkürzung der Planungsfrist notwendigen Investitionen in neue Rettungswachen und die Verteilung dieser Kosten sind uns bereits aufgefallen und wir sehen die Notwendigkeit der politischen Gestaltung. (…) Zudem fordern wir die rechtliche Gleichstellung aller Helfer:innen im Katastropheneinsatz sowie bei den dafür notwendigen Ausbildungsmaßnahmen. Wir werden Ihre ausführlichen Schilderungen mit in den Prozess nehmen und insbesondere in den voraussichtlich im Juli stattfindenden Ausschussberatungen werden wir die Frage der Finanzierung aufgreifen und uns kritisch mit der von der Landesregierung insoweit vorgesehenen Flexibilisierung auseinandersetzen. Dabei werden wir im parlamentarischen Prozess auch auf Ihre Stellungnahme zurückgreifen! (…)“
Nico Weinmann MdL (FDP/DVP): „(…) In der öffentlichen Anhörung während der gestrigen Sitzung des Innenausschusses im Landtag wurden weitere, teilweise neue und grundsätzliche Fragen hinsichtlich der Organisation des Rettungswesens in unserem Land aufgeworfen, die wir nach unserem Dafürhalten nicht ignorieren können, wenn wir neben der Rechtssicherheit auch die angestrebten und gebotenen Verbesserungen in der Notfallrettung erreicht werden sollen. Auch wenn es absehbar bei der Frage der Finanzierung von allen Fraktionen Bestrebungen gibt, die bisher im Rettungsdienstgesetz verankerte Regelung beizubehalten und eine in der Novelle vorgesehene Änderung abzulehnen sowie eine Kostenregelung im Bereich der Ersthelfer-App zu normieren, bleiben viele Fragen offen. Angesichts des verheerenden Zeugnisses, dass die Experten dem Gesetzentwurf ausgestellt haben, wäre nach unserem Dafürhalten eine Vertagung der Zweiten Lesung geboten gewesen. (…)“
Ein Erfolg, aber keine Berücksichtigung der Helfergleichstellung
Im Rahmen der Beschlussfassung im Innenausschuss des Landtags 3. Juli wurde auf Antrag der Fraktionen GRÜNE und CDU der ursprünglich vorgesehene Wortlaut, wonach im Rahmen der Förderung von Investitionen maximal bis zu 90 % der Kosten übernommen werden können sowie mindestens 10 % der Kosten aus Eigenmitteln zu erbringen sind, abgeändert. Die Wörter „maximal“ und „mindestens“ wurden gestrichen. Dies entspricht einer von der DLRG im Rahmen ihrer Kampagne formulierten Forderung. Der von der DLRG eingebrachte Aspekt der Helfergleichstellung wurde bei der Verabschiedung des Gesetzes schlussendlich von den Parlamentariern nicht berücksichtigt. Aus den Regierungsfraktionen erhielten die DLRG-Landesverbände Württemberg und Baden jedoch die Rückmeldung, dass hierzu eher das Landes-Katastrophenschutz als Instrument in Betracht kommen würde.
Präsident Felix Strobel sagt zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens: „Der im Hinblick auf unsere Forderung angepasste Gesetzeswortlaut ist ein Erfolg verbandlicher Arbeit über alle Gliederungsebenen hinweg. Die Regelung zur Finanzierung bleibt bestehen und schafft so Verlässlichkeit bei den Planungen von Investitionen. Auf die dringend zu schaffende Helfergleichstellung werden wir die Landtagsabgeordneten bei den angekündigten weiteren Gesetzesvorhaben erneut ansprechen. Abseits der damit verbundenen Wertschätzung von ehrenamtlichem Engagement ist dies auch dringend zur Erhaltung der Handlungsfähigkeit des Rettungsdienstes und des Bevölkerungsschutzes notwendig. Immerhin gab es in den letzten 20 Jahren kein vergleichbares Jahr im Hinblick auf die Anzahl von regionalen, überregionalen und landesweiten beziehungsweise Länder-übergreifenden Einsätzen wie im Jahr 2024.“
Weiterführende Informationen
LINK: Die Debatte im Landtag zum Nachschauen (101. Sitzung)
LINK: Pressemitteilung „Landtag beschließt Neufassung des Rettungsdienstgesetzes“
LINK: SWR „Landtag beschließt neues Rettungsdienstgesetz für BW“
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