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Einsatz

Aktuelle Rechtsfragen: Fahrzeuge im WRD

Veröffentlicht: 18.03.2024
Autor: DLRG Landesverband Baden e.V. / Ressort Einsatz
Alpine-Symbol auf Winterreifen: Ab 2024 Pflicht!

Mautpflicht für Einsatzfahrzeuge, Anforderungen für Winterreifen und neue EU-Führerscheinrichtlinie

Frage: Ab dem 1. Juli 2024 werden Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen für die Benutzung von Bundesfernstraßen mautpflichtig. Gilt dies auch für Einsatzfahrzeuge der DLRG?

Antwort: Nein - Siehe hierzu in das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) – hier §1 Abs. 2 Nr. 2: "Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizeibehörden, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und anderer Notdienste sowie Fahrzeuge des Bundes"

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Frage: Darf ich ab dem 01. Oktober 2024 noch mit meinen „alten“ M+S Allwetterreifen fahren?

Antwort: Nein - 2017 stimmte der Bundesrat einer Verordnung des Bundesverkehrsministeriums zu, nach der nun auch Fahrzeughalter mit einem Bußgeld belegt werden können, wenn Fahrer mit ihrem Auto ohne Winterreifen unterwegs waren. Das Bußgeld für Halter kostet 75 Euro. Zudem droht ein Punkt in Flensburg. Ab Oktober 2024 dürfen nur noch Reifen genutzt werden, die über das “Alpine-Symbol” verfügen.

Das “Alpine-Symbol” besteht aus einer Schneeflocke und einem Berg. Auch Ganzjahresreifen können über dieses Symbol verfügen und dürfen daher bei winterlichen Verhältnissen genutzt werden. Bereits jetzt sind neue Winterreifen mit dem “Alpine-Symbol” gekennzeichnet. Reifen, die noch die M+S-Kennzeichnung aufweisen und bis Dezember 2017 gekauft wurden, dürfen noch bis zum 30. September 2024 gefahren werden.

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Frage: Wann kommt die neue EU Führerscheinrichtlinie für 4,25 Tonnen?

Antwort: Im Februar 2024 gab es noch einmal eine Wendung zur geplanten Führerschein-Änderung der Europäischen Union. Das Europäische Parlament hat im Rahmen der geplanten Novellierung der Führerscheinrichtlinie einer Erweiterung des B-Führerscheins auf 4,25 Tonnen zugestimmt. Bislang durfte man mit einem Führerschein der Klasse B nur Fahrzeug bis 3,5 Tonnen Maximalgewicht fahren. Das könnte sich ändern – denn: Die EU will eine neue Richtlinie für Führerscheine verabschieden.

Eine Erweiterung auf 4,25 Tonnen wird Führerscheininhabern, die ihren Schein ab 1999 erworben haben, die Chance bieten, Campingfahrzeuge und Reisemobile oberhalb der 3,5-Tonnen-Gesamtgewichtsgrenze zu führen. Exakte Rahmenbedingungen der Führerscheinerweiterung werden von Kommission, Rat und Parlament allerdings erst nach den Neuwahlen zum Europaparlament Anfang Juni ausgehandelt. Die Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts auf 4,25 Tonnen für den B-Führerschein soll für Reisemobile und Krankenwagen gelten, und dies unabhängig von der Art des Antriebs. Wichtig: Für alle andere Fahrzeugtypen ist die Erhöhung des Gesamtgewichts an die Verwendung eines alternativen Antriebs gebunden.

Die genauen Rahmenbedingungen der Führerscheinerweiterung werden im Trilog zwischen Kommission, Rat und Parlament nach den Neuwahlen zum Europaparlament (6. bis 9. Juni 2024) ausgehandelt. Es bleibt abzuwarten, wie der Begriff „Krankenwagen“ ausgelegt wird.

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