Kontakt
Kontakt-Icon

Kontakt

Schreib uns eine E-Mail mit Fragen, Kommentaren oder Feedback.

Rettungsdienstgesetz des Landes Baden-Württemberg

Das Rettungsdienstgesetz (RDG) des Landes Baden-Württemberg regelt die Aufgaben und Zuständigkeiten für den Wasser-Rettungs-dienst im Lande. Nach § 2, 1 RDG ist die DLRG als Leistungsträger ausgewiesen; die Durchführung des Wasser-Rettungsdienstes wurde den Landesverbänden Württemberg und Baden aufgrund einer Vereinbarung übertragen. Die DLRG-Bezirke organisieren den Wasser-Rettungsdienst und führen ihn mit ihren Ortsgruppen durch. Näheres regeln die Bereichsausschüsse für den Rettungsdienst in den jeweiligen Rettungsdienst-Bereichen. Dort wird auch über die Benutzungsentgelte der Kostenträger (Krankenkassen) verhandelt.

Die klassischen Aufgaben des Wasserrettungsdienstes

  • Rettung von Personen aus Wasser- und Eisgefahren
  • Sanitätsdienst im, am und auf dem Wasser
  • Bergen aus Wasser- und Eisgefahren
  • Transport- und Versorgungsfahrten bei Hochwasserlagen
  • Unterstützung / Absicherung anderer Fachdienste im, am und auf demWasser
  • Mitwirkung im Katastrophenschutz

Diese Aufgaben werden durch die einzelnen DLRG-Bezirke wahrgenommen.

In Strand-, Frei- und Hallenbädern des Landes übernehmen die Ortsgruppen den so genannten Rettungswachdienst in Zusammenarbeit mit den Kommunen. Die hoch motivierten, gut ausgebildeten ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der größten deutschen Wasser-Rettungsorganisation sind ganzjährig einsatzbereit. Sie verfügen über Spezialausbildungen, so z.B. als DLRG-Sanitäter, als Bootsführer, Rettungstaucher oder Einsatz- und Wachleiter und investieren viele hundert Stunden jährlich uneigennützig für die Sicherheit von Wassersportlern, Urlaubs- und Badegästen. An Wochenenden und Feiertagen von Mai bis September stehen Sie während des Regelwachdienstes direkt an Gewässern in 37 Wasser-Rettungs-wachen und 3 mobilen Wachstationen bereit. Außerdem sind die 20 Rettungstaucher- und 37 Bootsgruppen per Funkmeldeempfänger erreichbar. Die Alarmierung der Rettungskräfte erfolgt über die Rettungsleitstellen.

 

Ausstattung / Ausrüstung

Die DLRG verfügt im Landesverband Baden über 12 Rettungsboote Typ 1, 9 Rettungsboote Typ 2, 38 Mehrzweckboote und 19 Gerätewagen-Wasserrettung, 35 Bootsgruppenfahrzeuge, 23 Tauchgruppenfahrzeuge, 6 Wachgruppenfahrzeuge sowie über 25 Geräteanhänger Wasserrettung. Die meisten Boote sind auch in den Wintermonaten einsatzklar. Die DLRG-Einsätze erfordern eine gute, verlässliche und witterungsbeständige Aus-stattung, die durch Mitgliedsbeiträge, Zuschüs-se des Landes und durch die Benutzungs-entgelte der Kostenträger beschafft wird. Die Sicherheit der Rettungskräfte und der Opfer von Boots-, Bade- und sonstigen Unfällen haben die höchste Priorität und verdienen deswegen unsere besondere Aufmerksamkeit.

Haben Sie Interesse an der Wasser-Rettung?
Wir versorgen Sie gern mit Informationen!

Diese Website benutzt Cookies.

Diese Webseite nutzt Tracking-Technologie, um die Zahl der Besucher zu ermitteln und um unser Angebot stetig verbessern zu können.

Wesentlich

Statistik

Marketing

Die Auswahl (auch die Ablehnung) wird dauerhaft gespeichert. Über die Datenschutzseite lässt sich die Auswahl zurücksetzen.