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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Baden e.V. findest du hier .
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Dieser Lehrgang ist BG-zertifiziert und wird als EH-Ausbilder Fortbildung anerkannt (8 UE pädagogisch).
Teilnehmer am Lehrgang "23-40215 - EH-Ausbilder Fortbildung - Kurs 5-23" am 16.12.23 können sich einen Nachweis über die lehrprogrammbezogene Einweisung in die Inhalte des Programmes "Erste-Hilfe-Ausbildung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder".
Diese können sich bis zum 16.11.24 um 23:59 Uhr bevorzugt mit dem Anmeldecode anmelden. Danach können sich alle Interessierten anmelden.
Für den "Ausbilder Erste Hilfe bei Kindernotfällen": die Urkunde darf nur ausgestellt werden, wenn der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung „Erste Hilfe bei Kindernotfällen“ (313), nicht älter als 3 Jahre nachweist (der Nachweis kann bei Personen mit rettungsdienstlicher Ausbildung wie z. B. Rettungssanitäter, Rettungsassistenten, Notfallsanitäter, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger sowie ärztlicher Qualifikation entfallen). Die Teilnahmebescheinigung kann auch nachgereicht werden.
Zur Teilnahme am Lehrgang muss eine gültige Lehrberechtigung vorliegen, um mit mindestens 16 Unterrichtseinheiten eine entsprechende Verlängerung der Lehrberechtigung zu erlangen. Ist die Lehrberechtigung abgelaufen, ist zur Wiedererlangung grundsätzlich eine erneute Grundqualifikation „Fachdidkatische Umsetzung Erste Hilfe“ entsprechend dem Themenbereich II aus Anhang 1 im Umfang von mind. 32 Unterrichtseinheiten notwendig. Wurden im Lehrberechtigungszeitraum mindestens 8 Unterrichtseinheiten Fortbildung besucht, kann ein Aufsummieren auf 32 Unterrichtseinheiten durch weitere Fortbildungen erfolgen (die 32 Unterrichtseinheiten müssen in einem Zeitraum von 3 Jahren absolviert werden).
EH-Ausbilder des LV Baden müssen die Gültigkeit ihrer EH-Ausbilder-Lizenz nicht nachweisen.
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